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Datum: 26.03.2024

Mikrozensus 2024

 wie in jedem Jahr findet in 2024 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in   vielen Städten und Gemeinden des Landes die 1 %-Erhebung über die  Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für   Hamburg und Schleswig-Holstein statt.
Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016.
Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2024.
Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushaltes der Stadt Eckernförde zum Interview herangezogen werden können.
Mit der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind.
Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und sind zur Erfassung der Daten unter anderem. mit Laptops ausgestattet.
Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes, sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.

Anlagen

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