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Was ist Stadtplanung?

Der Aufgabenbereich der Stadtplanung ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Verkehrsanlagen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Grünanlagen, Natur- und Landschaftsschutz sowie Ver- und Entsorgungsanlagen.

Gesetzesgrundlagen

Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt, d.h. dass jede Stadt dazu verpflichtet ist, die Bauleitpläne, also Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, in eigener Verantwortung aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." (§1 Abs. 3 BauGB).

Stadtplanung bezeichnet somit die Aufgabe, den jeweils aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen der Bürger einer Stadt in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht zu werden. Die Entscheidung darüber, wann ein Bauleitplan aufgestellt, ergänzt, geändert oder aufgehoben wird, liegt im Ermessen der Stadt. Da die Meinungen darüber "wo" und vor allem "wie" Veränderungen im Stadtbild erfolgen sollen auf sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen, politischen und/oder gesellschaftlichen Interessen beruhen, steht die Stadtplanung im Spannungsfeld dieser gegensätzlichen Ansprüche.

Interessenausgleich

Um akzeptable Lösungen im Sinne des Interessenausgleichs herbeizuführen und eine sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten, ist es für die Stadtplanung notwendig, die unterschiedlichen Meinungen und Bedürfnisse innerhalb der Gemeinschaft zu erkennen und alle Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu werden zunächst alle relevanten Bürgerinteressen zu einem Sachverhalt bzw. einer Planung eingeholt. In einem nächsten Schritt werden die möglichen Auswirkungen analysiert, die aus den verschiedenen Alternativen/Vorschlägen resultieren können. Auf dieser Grundlage basierend wird in einem abschließenden Entscheidungsprozess die für die Stadtgemeinschaft "beste" Lösung entwickelt.

Zur Entscheidungsfindung dienen einerseits die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen vorgegebenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Erlasse, Empfehlungen, etc. In diesem Zusammenhang sind auch die Festlegungen und Vorgaben des Flächennutzungsplans als Richtlinie für die zukünftige Stadtstruktur zu berücksichtigen. Andererseits müssen aber auch die jeweils bestehenden Verhältnisse und Rahmenbedingungen in der Planung berücksichtigt werden. Dazu gehören bauliche, historische, klimatische, ökologische, topografische, technische und andere Gegebenheiten.

Eine Stadt muss allen diesen Anforderungen gerecht werden; sie muss die planerischen Voraussetzungen schaffen.