Seiteninhalt
Sterbefall: Anzeigen
Allgemeine Informationen zur Aufgabe
Beurkundung von Sterbefällen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Vom Bestatter oder Angehörigen vorzulegende Urkunden:
bei ledigen Verstorbenen:
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
- aktuelle Meldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde
bei verheirateten Verstorbenen:
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- aktuelle Meldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde
bei geschiedenen Verstorbenen:
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit Eintragung der Scheidung
- aktuelle Meldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde
bei verwitweten Verstorbenen:
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- aktuelle Meldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde
wenn eine Lebenspartnerschaft geschlossen wurde:
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. rechtskräftiges Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- aktuelle Meldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde
Gebühren / Preise
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde werden 10 Euro berechnet.
Jede weitere Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt und im selben Arbeitsgang hergestellt wird, wird mit 5 Euro berechnet.
Rechtliche Grundlagen
Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), allgemeiner Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Schleswig-Holstein