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Städtebauliches Projekt „Binnenhafen-Nooröffnung”
Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung”

Der virtuelle Rundgang durch das Plangebiet „Binnenhafen-Nooröffnung” kann über den nachstehenden Link auf einer Fremdhomepage angesehen werden.

1. Leitidee der Planung

In Eckernförde treffen drei herausragende landschaftliche Qualitäten auf engstem Raum zusammen: die Ostsee mit Stadtstrand, der Hafen mit Booten und Schiffen und das Windebyer Noor als naturgeprägter Binnensee. Während Strand und Hafen miteinander in Verbindung stehen, ist das Noor seit der Zuschüttung im Jahre 1928 von der Innenstadt abgeschnitten.
Die geplante Öffnung des Windebyer Noors ist ein bedeutender Beitrag, die historische und landschaftliche Einbindung von Eckernförde wieder herzustellen und damit die einmalige Lage Eckernfördes auf einer Halbinsel zwischen Ostsee und Noor wieder erlebbar zu machen.
Dabei sollen die unterschiedlichen Charaktere der einzelnen Landschaftsräume wieder heraus gearbeitet und nutzbar gemacht werden: baden und sonnen am Strand, segeln und fischen vom Hafen aus, Natur erleben am Noor.

Der Siegerentwurf des Städtebaulichen Gutachterverfahrens der Stadt Eckernförde Binnenhafen - Nooröffnung (ARGE petersen pörksen partner / Städtebau, Andresen / Landschaftsarchitektur, Urbanus / Verkehrsplanung, Knabe Ingenieure / Wasserbau) thematisiert die vorhandenen typischen Eigenschaften und führt diese zu einer ganz selbstverständlichen, nahe liegenden Lösung.
Mit dem landschaftlichen - städtebaulichen Ziel einhergehend wird eine wirtschaftliche und touristische Nutzung der vorhandenen und neuen Uferzonen durch sehr unterschiedliche wasserbezogene Gebäude für Wohnen, Ferien, Hafengewerbe, Gastronomie etc. als ökonomische Grundlage für die einmalige Maßnahme der Nooröffnung vorgeschlagen.

Visualisierung Nooroffnung


  • Leitidee

  • Ein Blick zurück

  • © Lena Schäfer
    Datum: 10.12.2019

    Visualisierung Nooröffnung (1)

    Visualisierung Nooröffnung (1)

    © Lena Schäfer

  • © Lena Schäfer
    Datum: 10.12.2019

    Visualisierung Nooröffnung (2)

    Visualisierung Nooröffnung (2)

    © Lena Schäfer

  • © Lena Schäfer
    Datum: 10.12.2019

    Visualisierung Nooröffnung (3)

    Visualisierung Nooröffnung (3)

    © Lena Schäfer

  • Der Steindammplatz

  • © Lena Schäfer
    Datum: 10.12.2019

    Visualisierung Nooröffnung (4)

    Visualisierung Nooröffnung (4)

    © Lena Schäfer

  • © Lena Schäfer
    Datum: 10.12.2019

    Visualisierung Nooröffnung (5)

    Visualisierung Nooröffnung (5)

    © Lena Schäfer

  • Der Noorpark

  • © Lena Schäfer
    Datum: 10.12.2019

    Visualisierung Nooröffnung (7)

    Visualisierung Nooröffnung (7)

    © Lena Schäfer

2. Entwicklung der Planung

2.1. Programm Stadtumbau West

Die Stadt Eckernförde hat sich 2004 zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West beworben.


2.2. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

2006 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Eckernförde erarbeitet. Das ISEK ist Voraussetzung für die Bereitstellung von Fördermitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West.


2.3. Erste Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes 2008

Um die zentralen Funktionen eines modernen Mittelzentrums zu stärken, sind die im Rahmen des ISEK dargestellten Funktionsverluste aufzugreifen und planerisch zu bewältigen. Deshalb wurde 2007 die Fortschreibung und Erweiterung des städtebaulichen Rahmenplanes für die Innenstadt von Eckernförde beschlossen.
Die Unterlagen zur 1. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes finden Sie unter Gutachten und Konzepte.

2.4. Städtebauliches Gutachterverfahren für den Bereich Binnenhafen - Nooröffnung

Es fand ein zweistufiges Gutachterverfahren statt. Zunächst wurden zwölf Entwürfe ausgewählt, anschließend vier. Die Arbeitsgemeinschaft petersen pörksen partner aus Lübeck / Städtebau, Andresen aus Lübeck / Landschaftsarchitektur, Urbanus aus Lübeck / Verkehrsplanung, Knabe Ingenieure aus Hamburg / Wasserbau gewannen den Wettbewerb.
--> Konzept und Zusammenfassung als PDF-Download


2.5. Fortschreibung des Wettbewerbsentwurfes

Aus zwei Gründen erfolgte eine Fortschreibung des Wettbewerbsentwurfes: Es waren Änderungen erforderlich im Bereich der Verkehrsplanung. Des Weiteren waren die zwei vorhandenen Märkte Markant und Aldi in die Planung zu integrieren.
--> Fortgeschriebener Wettbewerbsentwurf Binnenhafen - Nooröffnung


2.6. Interfraktionelle Sitzungen

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2015 beschlossen, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe „Nooröffnung“ zu bilden mit dem Ziel, ein Nutzungskonzept als Grundlage für einen durchzuführenden Investorenwettbewerb zu erarbeiten.
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe „Nooröffnung“ hat sich aus Vertretern der Politik, der Bürgervorsteherin und dem Bürgermeister zusammengesetzt.
Die Arbeitsgruppe wurde von Frau Dahmen / Sanierungsträger BIG-STÄDTEBAU GmbH beraten.
Es fanden insgesamt vier interfraktionelle Sitzungen statt.
Die zweite Sitzung wurde als Workshop mit externen Fachberatern durchgeführt.
Am 02.06.2015 wurden die Egebnisse im Rahmen Einwohnerversammlung vorgestellt.


2.7. Zweite Teilfortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes 2018

Aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen und dem Ergebnis des Bürgerentscheids zur Bebauung südlich der Gaehtjestraße war eine Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts für das Sanierungsgebiet "Nooröffnung" erforderlich. Diese erfolgte im Rahmen der vorliegenden 2. Teilfortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans 2018.
Die Unterlagen zur 2. Teilfortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes 2018 finden Sie unter Gutachten und Konzepte.

3. Bauleitplanung



3.1. Allgemein

Das Baugebiet wurde in vier Teile aufgeteilt. Für jeden der vier Bereiche wird ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert. Zunächst sind die Plangeltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 62 a "Reeperbahn - Noorstraße" und Nr. 62 b "Reeperbahn - Schulweg" zum Bebauungsplan Nr. 62 "Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg", zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Innenstadt" zusammengefasst worden. Der Bebauungsplan Nr. 62 "Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg", zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Innenstadt" wurde zwischenzeitlich wieder in zwei neue Teilbereiche aufgeteilt. Zudem wurden die Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 64 "Gaethjestraße - Vogelsang" und die dazugehörige 15. Flächennutzungsplan-Änderung mit einem Aufhebungsbeschluss beendet. Die Bebauungspläne Nr. 62 Teilbereich I und Nr. 65 sind bereits als Satzung in Kraft getreten. Die dazugehörigen Flächennutzungsplan-Änderungen (14. und 16. Änderung) sind vom Innenministerium genehmigt worden und wirksam.


--> Übersicht der Bebauungspläne zum Projekt «Binnenhafen/Nooröffnung«


Die aktuellen Sachstände zu den laufenden Bauleitplanverfahren im Bereich der Nooröffnung finden Sie hier:

3.2. Bebauungsplan Nr. 62 "Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg", zugleich 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 "Innenstadt" Teilbereich I i. V. m. der 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde

Stand: In Kraft getreten am 20.10.2017

--> 14. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes
--> Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 62 Teilbereich I finden Sie unter der Bebauungsplanübersicht.


3.3. Bebauungsplan Nr. 62 " Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg", zugleich 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 "Innenstadt" Teilbereich II i. V. m. der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde


Stand: In Kraft getreten am 01.04.2022

--> 17. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes

--> Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 62 Teilbereich II, zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 finden Sie unter der Bebauungsplanübersicht.


3.4. Bebauungsplan Nr. 64 "Gaehtjestraße - Vogelsang"
i. V. m. der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde


Stand: Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse durch Beschluss der Ratsversammlung vom 30.03.2017



3.5. Bebauungsplan Nr. 65 "Noorstraße - Burgwall"
i. V. m. der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde


Stand: In Kraft getreten am 17.04.2015

--> 16. Änderung der Neufassung des Flächennutzungplanes
--> Die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 65 finden Sie unter der Bebauungsplanübersicht.

 

4. Durchführung eines zweistufigen Vermarktungsverfahrens

Durchführung eines zweistufigen Vermarktungsverfahrens mit integriertem Gestaltungswettbewerb und Nutzungskonzept

Im Zuge der Sanierungsmaßnahme wurden die zentralgelegenen Flächen freigelegt, die planungsrechtlichen Grundlagen sind geschaffen.
Jetzt beginnt die Stadt Eckernförde im Bebauungsplangebiet Nr. 62 Teilbereich II im Sanierungsgebiet Nooröffnung mit einem zweistufigen Auswahlverfahren die öffentliche Vermarktung der Bauflächen.

In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens können sich Interessierte durch Ihre Eignung und erste konzeptionelle Überlegungen mit Aussagen zur beabsichtigten Nutzung sowie zur städtebaulichen und hochbaulichen Gestaltung für die zweite Stufe des Verfahrens bewerben. Diese Stufe war mit dem 14. Juli 2023 abgeschlossen.


Die Teilnehmenden der zweiten Stufe sind aufgefordert, eine Projektstudie zu erarbeiten, die durch grafische Darstellung und schriftliche Erläuterung die Qualitäten des Entwurfs insbesondere in Bezug auf das Nutzungskonzept, die Gestaltung sowie die Realisierungsfähigkeit darstellt.


Über den Zuschlag für die Grundstücke entscheidet die Qualität der eingereichten Unterlagen und nicht der Kaufpreis.




Gefördert durch:

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