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Bereitstellung von Abfallbehältern im öffentlichen Straßenraum

Die Stadt Eckernförde weist darauf hin, dass durch die Bereitstellung von Abfallbehältern am Abholungstag im öffentlichen Straßenraum keine Verkehrsgefährdungen und keine unnötigen Behinderungen der Räum- und Streudienste entstehen dürfen. Auf Radwegen ist die Aufstellung von Mülltonnen grundsätzlich verboten! Die Rest- und Bioabfallgefäße sind so an den Straßen aufzustellen, dass Gehwege in einer ausreichenden Breite von mind. einem Meter von Behältern frei gehalten werden. Der jeweilige Aufsteller der Abfallgefäße haftet bei nicht ordnungsgemäßer Bereitstellung.