Inhalt

Aufgabengebiet des Haupt-, Wirtschaft- und Finanzausschusses


  • die Beschlüsse der Ratsversammlung über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen vorzubereiten,
  • das von der Ratsversammlung zu beschließende Berichtswesen zu entwickeln und bei der Kontrolle der Stadtverwaltung anzuwenden,
  • auf die Einheitlichkeit der Arbeit der Ausschüsse hinzuwirken; in diesem Rahmen kann er die den Ausschüssen im Einzelfall übertragenen Entscheidungen an sich ziehen, wenn der Ausschuss noch nicht entschieden hat,
  • die Entscheidungen zu treffen, die ihm die Ratsversammlung übertragen hat.
  • Finanz- und Steuerwesen
  • Liegenschaften, Wirtschaft
  • Stadtmarketing
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Touristik
  • Stadtwerke
  • Personalwesen

Dem Haupt-, Wirtschaft- und Finanzausschuss gehören 12 Mitglieder der Ratsversammlung an. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist Mitglied des Haupt-, Wirtschaft- und Finanzausschusses ohne Stimmrecht.