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Ausschüsse

Die Ratsversammlung kann Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Überwachung der Stadtverwaltung wählen.

Die Ausschüsse haben grundsätzlich keine Entscheidungsbefugnis. Sie sprechen Beschlussempfehlungen aus.

Die Ausschussmitglieder werden in der Regel aus der Mitte der Ratsversammlung gewählt.
In die Ausschüsse können auch so genannte andere wählbare Bürger (bürgerliche Mitglieder) gewählt werden.
In den meisten Fällen haben die Ausschüsse 11 Mitglieder.
Die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse werden von der Ratsversammlung gewählt.

In der Wahlzeit 2023 bis 2028 bestehen bei der Stadt Eckernförde folgende Ausschüsse:

Ständige Ausschüsse:
  1. Haupt-, Wirtschaft- und Finanzausschuss
  2. Ausschuss für Jugend, Kultur, Bildung und Sport
  3. Sozialausschuss
  4. Bauausschuss
  5. Umweltausschuss
Andere Ausschüsse:
  1. Schulleiterwahlausschuss
  2. Wahlprüfungsausschuss
  3. Verwaltungskommission für die Gaehtje'schen Stiftungen

Die Ausschüsse tagen in öffentlicher Sitzung.


Angaben zu den Ausschussmitgliedern und den Sitzungsterminen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.